Rechtsprechung
   LAG Berlin, 25.03.1999 - 10 Sa 104/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7854
LAG Berlin, 25.03.1999 - 10 Sa 104/98 (https://dejure.org/1999,7854)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25.03.1999 - 10 Sa 104/98 (https://dejure.org/1999,7854)
LAG Berlin, Entscheidung vom 25. März 1999 - 10 Sa 104/98 (https://dejure.org/1999,7854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Abfindungszahlung auf Grund eines Interessenausgleichs; Sinn und Zweck eines Interessenausgleichs; Abgrenzung eines Interessenausgleichs vom Sozialplan; Auslegung eines Interessenausgleichs als Sozialplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG §§ 111 112 Abs. 1
    Sozialplan: Abfindungsanspruch - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.09.1991 - 1 ABR 23/91

    Inhalt eines Sozialplanes

    Auszug aus LAG Berlin, 25.03.1999 - 10 Sa 104/98
    Was Gegenstand des Interessenausgleichs sein kann, kann nicht Gegenstand von Sozialplänen sein (vgl. BAG vom 17.9.1991 - 1 ABR 23/91 -, AP Nr. 59 zu § 112 BetrVG 1972).
  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1853/03

    Rang von Nachteilsausgleichsansprüchen bei Anzeige der Masseunzulänglichkeit in

    Die Frage, ob es sich um eine Interessenausgleichsregelung oder um eine Sozialplanregelung handelt, beantwortet sich mithin nach dem materiellen Gehalt der getroffenen Regelung, nicht aber nach dem (bloßen) Willen der Betriebsparteien oder nur einer Seite, die im Spruchbereich der Einigungsstelle eine Mehrheit gefunden hat ( LAG Berlin , Urt. v. 25.03.1999 - 10 Sa 104/98, juris KARE545010539), und erst recht nicht nach (überschriftsartigen) Bezeichnung der zwischen den Betriebsparteien getroffenen Einigung als "Interessenausgleich" oder als "Sozialplan".

    Hieraus ergibt sich weiter, dass sich die Frage, welchem Bereich - Interessenausgleich einerseits und Sozialplan andererseits - eine Regelung zuzuordnen ist, die die Betriebsparteien getroffen haben, nach dem Inhalt der Regelung, nicht aber nach dem Standort beantwortet, den ihr die Betriebsparteien zugewiesen haben ( LAG Berlin , Urt. v. 25.03.1999 - 10 Sa 104/98, juris KARE545010539).

  • LAG Hamm, 26.08.2004 - 4 Sa 1822/03
    Die Frage, ob es sich um eine Interessenausgleichsregelung oder um eine Sozialplanregelung handelt, beantwortet sich mithin nach dem materiellen Gehalt der getroffenen Regelung, nicht aber nach dem (bloßen) Willen der Betriebsparteien oder nur einer Seite, die im Spruchbereich der Einigungsstelle eine Mehrheit gefunden hat ( LAG Berlin, Urt. v. 25.03.1999 - 10 Sa 104/98 , juris KARE545010539), und erst recht nicht nach (überschriftsartigen) Bezeichnung der zwischen den Betriebsparteien getroffenen Einigung als "Interessenausgleich" oder als "Sozialplan".

    Hieraus ergibt sich weiter, dass sich die Frage, welchem Bereich - Interessenausgleich einerseits und Sozialplan andererseits - eine Regelung zuzuordnen ist, die die Betriebsparteien getroffen haben, nach dem Inhalt der Regelung, nicht aber nach dem Standort beantwortet, den ihr die Betriebsparteien zugewiesen haben ( LAG Berlin, Urt. v. 25.03.1999 - 10 Sa 104/98 , juris KARE545010539).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht